Heil- und Kostenplan

Seit 1. Januar 2002 gelten neue Regeln für die kieferorthopädische Behandlung von gesetzlich Versicherten.

Bei der ersten Beratung in der Praxis wird zunächst untersucht, ob eine Behandlung notwendig ist und ob diese auf Krankenkassenkosten durchgeführt werden kann. Ebenfalls wird über den optimalen Beginn der Behandlung eine Empfehlung ausgesprochen. Falls keine Aussicht auf Kostenübernahme besteht kann eventuell noch abgewartet werden oder unmittelbar eine Privatbehandlung erfolgen.

Nach Prüfung des Heil- und Kostenplanes erteilt die Krankenkasse die Zusage 80% (90% beim 2. Kind) der Kosten für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung zu tragen. Die Eltern übernehmen den verbleibenden Eigenanteil. Nach der heutigen Gesetzeslage (Stand Januar 2005) wird dieser Eigenanteil den Eltern bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung wieder rückerstattet.

Kosten, welche durch Geräte entstehen, die nach Auffassung der Krankenkasse nicht wirtschaftlich und zweckmäßig sind, werden nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Ob eine herausnehmbare oder eine festsitzende Zahnspange verwendet wird hängt von dem Stand des Zahnwechsels und der notwendigen Bewegung der Zähne ab. Eine festsitzende Apparatur wird in der Regel nur auf bleibenden Zähnen befestigt.

Im Wechselgebiss findet hauptsächlich die herausnehmbare Zahnspange Anwendung.
Eine regelmäßige und einwandfreie Zahnpflege ist für eine erfolgreiche Behandlung sehr wichtig; sie zeigt das Interesse und die Mitarbeitsbereitschaft des Kindes an.