Wissenswertes rund um die Kieferorthopädie
Was macht ein Kieferorthopäde genau? Welche Behandlungsarten gibt es – und was passiert eigentlich beim ersten Termin? Auf dieser Seite finden Sie verständlich aufbereitete Informationen rund um das Thema Kieferorthopädie.
Ob Grundlagenwissen oder Antworten auf häufige Fragen – wir möchten Ihnen helfen, gut informiert und mit einem sicheren Gefühl in die kieferorthopädische Behandlung zu starten.
Wissenswertes rund um die Kieferorthopädie
Was macht ein Kieferorthopäde genau? Welche Behandlungsarten gibt es – und was passiert eigentlich beim ersten Termin? Auf dieser Seite finden Sie verständlich aufbereitete Informationen rund um das Thema Kieferorthopädie.
Ob Grundlagenwissen oder Antworten auf häufige Fragen – wir möchten Ihnen helfen, gut informiert und mit einem sicheren Gefühl in die kieferorthopädische Behandlung zu starten.
Der Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach erfolgreichem Abschluss seines Zahnmedizinstudiums mindestens ein Jahr als Zahnarzt gearbeitet hat und anschließend eine dreijährige, ganztägige und hauptberufliche Spezialausbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie abgeschlossen hat. Diese Weiterbildung muss sowohl in einer kieferorthopädischen Fachpraxis als auch in einer kieferorthopädischen Universitätszahnklinik erfolgen. Vorraussetzung zum Führen der Berufsbezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist die bestandene Fachzahnarztprüfung, welche bei der jeweiligen Landeszahnärztekammer abgelegt werden muss.
Durch seine mehrjährige Fachausbildung hat der weitergebildete Zahnarzt ein breites Leistungsspektrum und ist als Kieferorthopäde gerade auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen besonders vorbereitet. Mit Spezialwissen, Zeit, Ruhe und Einfühlungsvermögen wird die in der Regel mehrjährige Behandlung durchgeführt. Dabei entscheidet der Kieferorthopäde individuell, mit welchen Behandlungsmethoden und Apparaten die Zähne begradigt werden.
Bei der Behandlung muss sich der Kieferorthopäde nach den biologischen und individuellen Gegebenheiten des Patienten richten und reguliert somit Kieferstellung und Zähne mit herausnehmbaren und / oder festsitzenden Geräten.
Dabei geht es nicht nur um die Korrektur schiefer Zähne, sondern um die funktionelle Verbesserung des Kausystems. So werden gleichzeitig die Grundlagen für eine erleichterte Zahnpflege geschaffen, was langfristig der Entstehung von Karies und Parodontalerkrankungen vorbeugen kann.
Die ästhetische Verbesserung der Zahnstellung und ein schönes Lachen sind positive Begleiterscheinungen einer kieferorthopädischen Behandlung.
In regelmäßigen Abständen gibt es politisch gewollte Maßnahmen zur Reduzierung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, nicht zuletzt auch für kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen.
Seit dem 1. Januar 2002 gelten die neuen kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). KIG ist das neue befundbezogene kieferorthopädische Indikationssystem mit Einstufung des Behandlungsbedarfs nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Es hat das bisherige therapieorientierte Indikationssystem am 1.1.2002 abgelöst.
Der Kieferorthopäde hat anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (siehe Schema) festzustellen, ob der Grad einer Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse hat.
Mit dem KIG-Bewertungs-System soll der Zahnarzt – unmittelbar vor dem geplanten Behandlungsbeginn – bei der klinischen Untersuchung die Fehlstellung mit dem größten Behandlungsbedarf erkennen. Die Einstufung kann erst im Stadium des späten Wechselgebisses erfolgen.
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (Befunde) sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Der Befund mit dem höchsten Behandlungsbedarf entscheidet über die Kostenübernahme. Nur bei den Graden 3, 4 und 5 hat der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber seiner Krankenversicherung.
Kraniofaziale Anomalien
A
Lippen-Kiefer- Gaumenspalten bzw. andere kraniofaziale Anomalie
Zahnunterzahl
(Aplasie und Zahnverlust)
U
Unterzahl nur wenn präprothetische Kieferorthopädie oder kiefer-orthopädischer Lückenschluss indiziert)
Durchbruchs-Störungen
S
Retention
(außer 8’er)
Verlagerung
(außer 8’er)
Sagittale Stufe distal
D
bis 3 mm
über 3 mm
bis 6 mm
über 6 mm
bis 9 mm
über 9 mm
Sagittale Stufe mesial
M
0 bis 3 mm
über 3 mm
Vertikale Stufe offen
(auch seitlich)
O
bis 1 mm
über 1 mm
bis 2 mm
über 2 mm
bis 4 mm
über 4 mm
habituell offen
über 4 mm
skelettal offen
Vertikale Stufe tief
T
über 1 mm
bis 3 mm
über 3 mm (ohne / mit Gingivakontakt)
über 3 mm (mit traumatischem Gingivakontakt)
Transversale Abweichung
B
Bukkal- / Lingualokklusion
Transversale Abweichung
K
Kopfbiss
beidseitiger Kreuzbiss
einseitiger Kreuzbiss
Kontaktpunkt-Abweichung
Engstand
E
unter 1 mm
über 1 mm
bis 3 mm
über 3 mm
bis 5 mm
über 5 mm
Platzmangel
P
bis 3 mm
über 3 mm
bis 4 mm
über 4 mm
Bitte beachten Sie jedoch, dass nur Ihr Kieferorthopäde bei einer klinischen Untersuchung unmittelbar vor dem geplanten Behandlungsbeginn überprüfen kann, ob die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen werden oder ob ein privater Behandlungsvertrag für die Beseitigung der Zahn- und Kieferfehlstellung Ihres Kindes erforderlich wird.
Die Grenzziehung wurde willkürlich und ausschließlich aus Kostengründen vorgenommen, ohne die notwendige Behandlung der restlichen Anomalien infrage zu stellen. Diese können nunmehr nur noch mit einem privaten Behandlungsvertrag behandelt werden.
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