KFO-SH in der Öffentlichkeit
Aktuelles
Ein Verein in der Öffentlichkeitsarbeit. Lesen Sie hier Nachrichten über den Verein, allgemeine Kieferorthopädischen Neuigkeiten und mehr.
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| 28.02.2020 |
Die ZÄK S.-H. hat uns informiert, dass es bezüglich der Kostenübernahme der möglicherweise notwendigen Blutentnahme und Serologie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach 1970 geboren sind und keinen Nachweis einer Immunität gegen Masern führen können (Vorlage der Impfdokumentation/ Impfausweis), noch nicht abschließend geklärt ist. Dieses Thema und die grundsätzliche Kostenübernahme auch von Masernimpfungen bei Erwachsenen, soll Thema in der nächsten Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses sein.
Empfehlung: Beschäftigen Sie Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die nach 1970 geboren sind und keinen Impfnachweis führen können, dann kann bei diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst das Ergebnis der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses abgewartet werden. Der Nachweis ist erst bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 zu führen. Bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Sie ab dem 01. März 2020 einstellen, benötigen Sie den entsprechenden Nachweis allerdings sofort.
| 26.02.2020 |
Hinweise und Ergänzungen zum Schreiben der Zahnärztekammer Schleswig- Holstein vom 24. Februar 2020:
Weitere nützliche Informationen erhalten Sie aus dem in der Anlage beigefügten Masern-Leitfaden für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW.
| 01.08.2009 |
Zahnärzte und Kieferorthopäden in Schleswig-Holstein beschreiten neue Wege der Zusammenarbeit in Deutschland. Der Berufsverband der Kieferorthopäden in Schleswig-Holstein (KFO-SH) eröffnet zum 1. September eine Geschäfts- und Servicestelle für die Mitglieder im Zahnärztehaus am Westring 498.
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KFO-SH e.V.
Westring 498
24106 Kiel
Telefon: 0431- 243400
E-Mail: info@kfo-sh.de
1. Vorsitzende | Dr. Nicola Kühne
2. Vorsitzender | Dr. Nils Borchers
Schatzmeister | Ole Bock