Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Der Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach erfolgreichem Abschluss seines Zahnmedizinstudiums mindestens ein Jahr als Zahnarzt gearbeitet hat und anschließend eine dreijährige, ganztägige und hauptberufliche Spezialausbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie abgeschlossen hat. Diese Weiterbildung muss sowohl in einer kieferorthopädischen Fachpraxis als auch in einer kieferorthopädischen Universitätszahnklinik erfolgen. Vorraussetzung zum Führen der Berufsbezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist die bestandene Fachzahnarztprüfung, welche bei der jeweiligen Landeszahnärztekammer abgelegt werden muss.

Durch seine mehrjährige Fachausbildung hat der weitergebildete Zahnarzt ein breites Leistungsspektrum und ist als Kieferorthopäde gerade auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen besonders vorbereitet. Mit Spezialwissen, Zeit, Ruhe und Einfühlungsvermögen wird die in der Regel mehrjährige Behandlung durchgeführt. Dabei entscheidet der Kieferorthopäde individuell, mit welchen Behandlungsmethoden und Apparaten die Zähne begradigt werden.

Bei der Behandlung muss sich der Kieferorthopäde nach den biologischen und individuellen Gegebenheiten des Patienten richten und reguliert somit Kieferstellung und Zähne mit herausnehmbaren und / oder festsitzenden Geräten.

Dabei geht es nicht nur um die Korrektur schiefer Zähne, sondern um die funktionelle Verbesserung des Kausystems. So werden gleichzeitig die Grundlagen für eine erleichterte Zahnpflege geschaffen, was langfristig der Entstehung von Karies und Parodontalerkrankungen vorbeugen kann.

Die ästhetische Verbesserung der Zahnstellung und ein schönes Lachen sind positive Begleiterscheinungen einer kieferorthopädischen Behandlung.